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Patientenverfügung

Es gibt Themen und Fragen, die bedürfen intensiver persönlicher Überlegungen und für viele auch der Beratung mit vertrauten Menschen. Das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehört dazu. Spätestens bei einem Krankenhausaufenthalt ist es nahe. Aber auch jenseits dessen ist es sinnvoll, sich damit zu beschäftigen.

Wollen Sie bei schwerster Erkrankung ohne Hoffnung auf Heilung lebensverlängernde Maßnahmen? Sollen im Ernstfall, wenn das eigene Herz aufhört zu schlagen oder der Kreislauf versagt, Wiederbelebungsmaßnahmen vorgenommen werden? Sollen Geräte Sie am Leben halten? Oder wäre das gegen Ihren Willen? Es sind Fragen wie diese, die frühzeitig gut überlegt und selbstbestimmt beantwortet sein sollten.

Eine Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren eigenen Willen schriftlich festzuhalten. Nutzen Sie dies. Uns als behandelnden Ärzten gibt die Patientenverfügung in dem Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können, Orientierung. Mit der Vorsorgevollmacht ermöglichen Sie es einem Menschen Ihres Vertrauens Ihren mutmaßlichen Willen auszudrücken und in Ihrem Sinn zu entscheiden – und das über das Medizinische hinaus.

Nehmen Sie sich Zeit, sich mit der ausführlichen Broschüre zu diesem Thema zu beschäftigen. Sie finden sie auf der Internetseite www.justiz.bayern.de oder im Buchhandel (Beckverlag München, 2009, Bestellnummer 33092, 3,90 Euro). Wenn Sie sich nicht sicher sind, ziehen Sie ergänzend anwaltlichen Rat hinzu. Diese Vorlagen sollen nicht die fachliche Beratung durch einen Anwalt oder eine andere Person Ihres Vertrauens ersetzen, sondern Ihnen als Hilfestellung dienen.

Wägen Sie ab, was Ihnen wichtig ist, und ergründen Sie Ihren Willen. Der Gesetzgeber hat den Weg geebnet, damit Ihre persönliche Entscheidung zur Grundlage unseres Handelns als Ärzte wird. Wir am Kreiskrankenhaus Bergstraße nehmen Ihren Willen sehr ernst. Wir bieten Ihnen gerne Hilfestellung bei Ihrer Meinungsfindung an, selbstverständlich ohne Ihre Entscheidung zu beeinflussen. Wenn Sie es wünschen, stehen Angehörige unseres Ethikkomitees, die Seelsorgenden unseres Hauses und auch unsere Ärzte zu Gesprächen zur Verfügung. Dass diese vertraulich geführt werden, ist selbstverständlich.

Natürlich hoffen wir alle, dass Sie die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nie benötigen. Gut aber, wenn Sie sie im Ernstfall ausgefüllt und bei sich haben. 

Kontakt

PD Dr. med. Armin Kalenka 
Leitender Ärztlicher Direktor am Kreiskrankenhaus Bergstraße
Tel. 06252 701 - 308
Fax 06252 701 - 347
Armin.Kalenka(at)kkh-bergstrasse.de