Unfallchirurgie
Liebe Patienten, Liebe Patientinnen,
durch unsere ärztliche Erfahrung und Qualifikation in Kombination mit der apparativen Ausstattung des Kreiskrankenhaus Bergstraße können wir Ihnen eine umfassende hohe Behandlungsqualität im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie anbieten.
Die Unfallchirurgie beschäftigt sich insbesondere mit der Prävention, Erkennung, der konservative (nicht-operativen) und operative Behandlung von Verletzungen und deren Folgezuständen einschließlich der Nachsorge und Rehabilitation. Besonders im Fokus stehen Verletzungen des Bewegungsapparates wie Knochen, Muskulatur, Bänder und Sehnen.
Ziel sämtlicher Behandlungsmaßnahmen nach Verletzungen ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion. Unabhängig vom Lebensalter streben wir durch unsere ärztliche Behandlung die schmerzfreie Mobilität und die Wiedererlangung der ursprünglichen Lebensqualität für unsere Patienten und Patientinnen an.
Eine Notfallbehandlung aufgrund von Verletzungen ist 24 Stunden pro Tag an 365 Tagen im Jahr in unserer Notfallambulanz möglich. Schwer verletzte und kritisch kranke Patienten werden zunächst über unseren Schockraum von einem speziell geschulten Team behandelt. Hier wird ein fester Behandlungsablauf eingehalten um lebensbedrohliche Zustände zu erkennen und zu therapieren.
Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen können umfassend in unserer Klinik im Rahmen des ambulanten und stationären Durchgangsarztverfahrens (DAV) der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung mit Ihren Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern behandelt werden.
Im Rahmen der operativen Behandlung stehen uns moderne Bildgebungsverfahren zur Verfügung. So ist eine 3D-Bildgebung während der Operation möglich, wodurch eine exzellente Qualitätskontrolle insbesondere bei schweren knöchernen Verletzungen an Gelenken, der Wirbelsäule und dem Becken möglich ist. Dies sorgt für eine hohe Präzision und verbessert die Sicherheit. Komplikationen sowie Folgeeingriffe können vermindert und somit ein optimales Behandlungsergebnis erzielt werden.
Unser Leistungsspektrum
Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
Nicht-operative Therapie
- Konservative und medikamentöse Behandlung
- Versorgung mittels Gipsschienen, semi-rigide Stützverbände (SoftCast)
- Moderne Orthesen Behandlung
Operative Therapie
- Minimalinvasive Techniken zur Behandlung von gelenknahen Brüchen mit hoher Primärstabilität
- Osteosyntheseverfahren durch winkelstabile Plattenosteosynthesen
- Osteosyntheseverfahren durch intrameduläre Implantate / Marknägel
- Minimalinvasive Lochschraubenosteosynthesen
- Minimalinvasive Osteosyntheseverfahren durch Prevot-Nägel/TEN, Spickdraht, insbesondere bei Kindern
- Endoprothetik der Schulter-, Hüft- und Kniegelenke
- Erhaltenden und Wechseloperationen bei Brüchen mit einliegenden Endoprothesen / einliegendem Kunstgelenk
- Minimalinvasive operative Stabilisierung von Brüchen an der Wirbelsäule mittels Ballon-Kyphoplastie
- Minimalinvasive operative Stabilisierung von Brüchen der Wirbelsäule mittels dorsaler Instrumentierungen / Schrauben-Stab-Systems ggf. in Kombination mit Knochenzementaugmentation
- Entfernung von Implantaten
Weichteilverletzungen
Nicht-operative Therapie
- Konservative und medikamentöse Behandlung
- Versorgung mittels Gipsschienen, semi-rigide Stützverbände (SoftCast) sowie Orthesen
Operative Therapie
- Minimalinvasive Operationsverfahren bei Riss der Achillessehne
- Naht bei Riss der Quadrizepssehne
- Naht bei Riss der Patellarsehne
- Refixation von Bändern und Sehnen durch spezielle Knochenanker
- Hautverpflanzungen / Spalthauttransplantationen
Arbeits - und Schulunfälle
Leistungen
- Notfallbehandlung von Arbeitsunfällen 24/7/365 inklusive Schockraumbehandlung
- Stationäre Behandlung im Rahmen des Stationären Durchgangsarzt-Verfahren (DAV)
- Klinische und radiologische Kontrollen von Arbeitsunfällen
- Einleitung von Großgerätediagnostik inklusive MRT und CT Untersuchungen
- Kooperation und Weiterleitung zu notwendigen Fachabteilung innerhalb der Klinik und Extern
- Steuerung des medizinischen Heilverfahrens
- Ausstellung von Rezepten im BG’lichen Heilverfahren
- Einleitung und Verordnung von Physiotherapeutischen und oder Ergotherapeutischen Maßnahme
- Einleitung und Verordnung von ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen (Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP), Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW))
- Enge kooperative Zusammenarbeit bei BG’lich versicherten Patienten mit den Maximalversorgern Uniklinikum Heidelberg und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen
Wann muss man zum Durchgangsarzt?
- Die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
- Die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind
- Es zu einer Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen kommt
Was ist ein Arbeitsunfall?
- Arbeitsunfälle können in vielen Bereichen des täglichen Lebens eintreten. Nicht nur Unfälle bei der Arbeit, wie es sich aus dem Wortsinn ergibt, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wegeunfälle sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Allgemein kann man deshalb sagen: Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherten Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden.
- Der Arbeitnehmer bzw. die versicherte Person steht grundsätzlich auf dem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit unter Versicherungsschutz.
- Versichert sind neben den Wegen von und zur Schule alle Tätigkeiten, die zum organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zählen. Es muss somit zum Unfallzeitpunkt ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Schule bestehen.
Versichert sind zum Beispiel:
- Tätigkeiten während des Unterrichts einschl. Arbeitsgemeinschaften, Fördergruppen, Teilnahme am Schulsport und an Prüfunge
- Pausentätigkeiten, Überbrücken von Freistunden, Erledigung von Hausaufgaben in der Schule
- Aktivitäten im Rahmen einer Schulveranstaltung (Schulfeste, Schülerzeitung, Hausaufgabenhilfe, Schullandheimaufenthalt, Schulausflug, Fahrten und Besichtigungen)
- Klassenfahrten
- Unfälle infolge Spielerei und Rauferei; hierbei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an
- Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen.
- Eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Krankheit, die in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet ist und die ein Versicherter infolge seiner Tätigkeit erleidet. Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung ist, dass die Erkrankung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht ist, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Ist eine Krankheit in der Verordnung aufgeführt, ist damit nicht automatisch eine Anerkennung als Berufskrankheit im Einzelfall verbunden. Diese setzt weiter voraus, dass die Erkrankung des Versicherten durch die schädigende Einwirkungen auf seine konkrete Tätigkeit zurückzuführen sein muss und zwischen der Einwirkung und der Erkrankung ein Ursachenzusammenhang mit Wahrscheinlichkeit gegeben ist. Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss dem zuständigen Unfallversicherungsträger vom behandelnden Arzt oder dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Unfälle in Kindergärten, Kitas und Kindertagestätten
- Kinder sind während des Besuches einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Die Kosten für den Versicherungsschutz übernehmen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.
- Tageseinrichtungen müssen staatlich anerkannt sein und der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern dienen. Hierzu zählen Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagesstätten
Leitung
Dr. med. Wolfgang Armbruster
Sektionsleiter Unfallchirurgie / Durchgangsarzt (D-Arzt)
Tel. 06252 701 - 204
Fax 06252 701 - 341
wolfgang.armbruster(at)kkh-bergstrasse.de
Notfälle
Durchgangsarzt / Zentralambulanz
7 Tagen pro Woche 24 Stunden lang
Tel. 06252 701 - 244
Sprechstunde
Durchgangsarzt/ Berufsgenossenschaft Unfallchirurgie
montags von 09:30 bis13:00 Uhr
dienstags bis freitags von 08:30 bis11:30 Uhr
Tel.:06252 701-204
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung
Arbeitsunfälle/ Durchgangsarzt